

Anwaltskanzlei
Hentschel & Lau
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Rechtsanwalt Johannes Hentschel aus der Anwaltskanzlei Hentschel & Lau hat am 31.1.2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) eingereicht (Az: 1 BvR 238/12).
Bei den von der Kanzlei vertretenen acht Beschwerdeführenden handelt es sich um Organisationen und Einzelpersonen, die seit vielen Jahren Demonstrationen und Kundgebungen veranstalten. Die thematische Bandbreite reicht hierbei von gewerkschaftlicher und umweltpolitischer Tätigkeit über bürgerrechtliches und flüchtlingspolitisches Engagement bis hin zum Eintreten gegen Rechtsradikalismus und für gewaltfreie Konfliktlösung.
Es besteht die Möglichkeit, das Ziel der Verfassungsbeschwerde persönlich zu unterstützen.
Hier finden Sie den Text der Verfassungsbeschwerde.
Das am 1.2.2011 in Kraft getretene Niedersächsische Versammlungsgesetz ist in seiner Gesamtheit bürokratisch und behördenfreundlich. Anstatt die Grundrechtsausübung zu fördern, schüchtert es ein und schreckt von der Teilnahme an Versammlungen ab.
Mit der Verfassungsbeschwerde werden maßgebliche Vorschriften des Gesetzes angegriffen, da sie gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) verstoßen.
Die Verfassungsbeschwerde wendet sich vor allem gegen
Weitere Informationen finden Sie unter: www.versammlungsfreiheit-nds.de