Anwaltskanzlei Hentschel & Lau

Veranstaltungen

Wir bieten Seminare zu den folgenden Fachgebieten an:

1. Arbeitsrecht
2. Sozialrecht
3. Versammlungsrecht
4. Strafrecht

5. Mediation

Details zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie nachfolgend:

 
 

AKTUELLE  VERANSTALTUNGEN   auf einen Blick:


 
Strafrecht:
 
„Opferanwalt – Was ist das?“
 

Donnerstag, 10.11.2011, 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr in Göttingen

Hiroshimaplatz 1 – 4, 1. Etage, Saal 118

37070 Göttingen

 
Versammlungsrecht:
 

Einfluss der aktuellen Rechtsprechung (Versammlungsrecht) auf Polizeieinsatzstrategien bei Nazidemonstrationen

 

Donnerstag, 01.12.2011, von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr in Magdeburg

 
 

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit – Spielräume und Grenzen

 
 

Donnerstag, 08.12.2011, ab 17.30 Uhr in Magdeburg

im Café Central

 
(Details siehe unten)
 
 

ALLE  VERANSTALTUNGEN   auf   eineN   Blick:

 
1. Arbeitsrecht

Netzwerktreffen für Betriebsräte aus der Region Göttingen

„Beschlussverfahren/Einigungsstelle“
 

Dienstag, 08.11.2011, 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr in Göttingen

Bildungswerk ver.di Göttingen

 
 

Referent: Johannes Hentschel, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Göttingen)

Anmeldung: Patrick von Brandt 0551 548500 o. patrick.vonbrandt@ver.di.de

 
Veranstalter: ver.di Bildungswerk Göttingen
 
 
 
Arbeitsrecht - aktuelle Rechtsprechung

Eine Fortbildungsveranstaltung des Bildungswerk ver.di Göttingen

 

Termin: Donnertag, 29.September 2011, 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr in Göttingen
im InterCityHotel Göttingen

 
 

Referent: Johannes Hentschel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Gesetzesreformen sind ebenso an der Tagesordnung wie neue und wichtige Gerichtsentscheidungen. Beides prägt die Realität in der Arbeitswelt.
Betriebsratsmitglieder stehen vor der Herausforderung, aktuelle Änderungen in die Beratungspraxis einzubeziehen. Im Rahmen ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind Kenntnisse über Neuerungen im Arbeitsrecht ebenso unabdingbar.
Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren praktische Konsequenzen. Es soll helfen, in der Beratung Orientierung zu geben und im Rahmen der Mitbestimmung zielgerichtet vorzugehen.

Weitere Informationen unter: http://www.bw-verdi.de/details.php?id=10241

 
 
 
Teilzeit- und Befristungsrecht

Eine Fortbildungsveranstaltung des Bildungswerk ver.di Göttingen

 

Termin: Montag + Dienstag, 27. bis 28.Juni 2011 in Göttingen

Bildungswerk ver.di Göttingen,

Rote Straße 19,

37073 Göttingen

 
 

Referent: Johannes Hentschel, Fachanwalt für Arbeitsrecht (Göttingen)

Sowohl das Arbeiten in Teilzeit als auch der Abschluss befristeter Arbeitsverträge gewinnen zunehmend an Bedeutung. Beide Arbeitsmodelle sind vor allem im TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) geregelt und basieren auf Richtlinien der Europäischen Union.
In Deutschland arbeitet derzeit etwa ein Drittel der Beschäftigten in Teilzeit. Fast 75 % der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Zunehmende Bedeutung erlangt auch die Elternteilzeit.
Etwa 10 % der Arbeitsverhältnisse werden befristet abgeschlossen, Tendenz steigend. In der betrieblichen Realität erweist sich die Befristung zunehmend als Aushebelung des gesetzlichen Kündigungsschutzes.
In diesem Seminar werden die wichtigsten Regelungen rund um Teilzeitarbeit und Befristung vermittelt. Die klassischen Problemfelder werden praxisnah besprochen.
Auf diese Weise sollen Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte für Beratung und Mitbestimmung aufgezeigt werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.bw-verdi.de/details.php?id=10242

 
 
 

„Schwangerschaft, Beruf und Elternzeit“

 
 
Termin: Donnerstag, 10. Juni 2010, 09.00 Uhr – 16.30 Uhr in Göttingen
im Bildungswerk ver.di,
Rote Str. 19, 37073 Göttingen,
 
 
Referent: Rechtsanwalt Johannes Hentschel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Kosten: 150,00 €  pro Person
incl. Tagungsgetränken und Mittagsimbiss

 

Ein Kinderspiel?

 

Für berufstätige Frauen bedeutet die Schwanger­schaft eine besondere Herausforderung. Während sich für die Schwangere vieles ändert, bleiben die Anforderungen am Arbeitsplatz meist bestehen. Ungewissheit und Sorge über die eigene Belast­barkeit während der Schwangerschaft sowie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses können zur Belastung werden. Frauen wie Männer sind von der Frage der Verein­barkeit von Beruf und Familie sowie der Finanzier­barkeit des „Projektes Familie“ betroffen. Elternzeit (mit oder ohne Teilzeit) sollte bereits vor der Ge­burt des Kindes geplant und rechtzeitig angemeldet werden. Über finanzielle Ansprüche wie Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sollte frühzeitig Klarheit bestehen, um den Kopf für den Nachwuchs frei zu haben. Das Seminar vermittelt berufstätigen Frauen und Männern praxisnah die rechtlichen Hintergründe rund um die Themen Schwangerschaft, Berufs­tätigkeit und Elternzeit. Es soll dabei unterstützen, individuell und bedürfnisgerecht über den eigenen Weg zu entscheiden.

 

Themen / Inhalte

Spezielle Rechte für schwangere Frauen

Besondere finanzielle Unterstützung

Berufstätigkeit mit Säugling

Elternzeit

Elterngeld

Teilzeitmöglichkeiten außerhalb der Elternzeit

Kurzfristige Freistellung wegen Erkrankung des Kindes

Unterstützung durch den Betriebs-/Personalrat

 
Methoden:

Theoretische Inputs – Fallbeispiele – Vertiefung

 
Referent: Johannes Hentschel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Der Referent ist als Rechtsanwalt und Mediator in Göttingen vor allem auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts tätig.

Er ist ehrenamtlicher Personalvorstand des Kindergarten im Wald e.V. (Warteberg).

Als Vater zweier kleiner Töchter und Partner einer berufstätigen Frau verfügt er nicht nur fachlich, sondern auch persönlich über einen großen Erfahrungsschatz rund um das Thema Schwangerschaft, Beruf und Elternzeit.

 
Hinweise

Freistellung und Kostenübernahme erfolgt gemäß § 40 i.V.m. § 37 NPersVG oder § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 BetrVG. Der Beschluss löst die Ver­pflichtung für den Arbeitgeber aus, die Veran­staltungskosten und Fahrt­kosten für das teil­nehmende PR/BR-Mitglied zu übernehmen. Der ordnungsgemäße Be­schluss ist dem Arbeitgeber rechtzeitig zur Kenntnis zu geben. Fahrtkosten bitten wir direkt mit dem Arbeitgeber abzurech­nen.

In Ausnahmefällen können die Kosten für ver.di-Mitglieder ohne Freistellungs-/ Kostenübernahme­anspruch (s.o.)  übernommen werden.

Informationen:

jochen kampmeier, Regionalleiter

Bildungswerk ver.di (bw ver.di) in Niedersachsen e.V.

Region Göttingen, Rote Str. 19, D-37073 Göttingen,

fon: +49551/47188, fax: +49551/48170,
mailto: jochen.kampmeier@bw-verdi.de

http://www.bw-verdi-goe.de


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2. Sozialrecht
 
Seminare zu "Hartz IV"
 

Unsere Kanzlei bietet für Bildungseinrichtungen oder interessierte Gruppen Seminare zu verschiedenen Themen rund um das SGB II ("Hartz IV") an.

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir die Programmgestaltung individuell abstimmen können.

 
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3. Versammlungsrecht
 

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit – Spielräume und Grenzen

 

Donnerstag, 08.12.2011, ab 17.30 Uhr in Magdeburg

im Café Central

 

Referent: Rechtsanwalt Johannes Hentschel, Göttingen

 

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe des Bündnisses „Wir Studierende gegen Rechts“.

 
 

Einfluss der aktuellen Rechtsprechung (Versammlungsrecht) auf Polizeieinsatzstrategien bei Nazidemonstrationen

 

Donnerstag, 01.12.2011, von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr in Magdeburg

 

Referenten:                         Rechtsanwalt Johannes Hentschel, Göttingen

                                   Michael Sturm, MOBIM Münster

Veranstalter:           Miteinander e.V./Arbeitsstelle Rechtsextremismus

Zielgruppe:              Kollegen/innen von Miteinander e.V. (

 
Inhalte jeweils ca. 90 min:
 

Impulse aus der Perspektive der Rechtsprechung (ca. 90 min)

Impulse aus der Perspektive der Institutionen/Polizeibehörden (ca. 90 min)

 
 
Kontakt:
 
Anne Mehrer 0345 5237214

David Begrich 0391 6207759

 
 

Versammlungsrecht 2.0 - Erkämpft - Verloren?

Das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz

 
 

Termin: Mittwoch, 06. Juli 2011, 19:30 Uhr in Göttingen

Rote Hilfe Haus
Lange Geismarstraße 3
37073 Göttingen
 
 

Im Zuge der Föderalismusreform trat im Februar 2011 das Niedersächsische Versammlungsgesetz in Kraft.

Das neue Landesgesetz stellt eine Verschärfung gegenüber dem bundesrechtlichen Vorgänger dar. Darüber möchte die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen zusammen mit dem Rechtsanwalt Johannes Hentschel informieren. Dabei sind die Schwerpunkte dieser Infoveranstaltung das Anmeldeverfahren und die Versammlungsauflagen, bzw. -beschränkungen und -verbote, sowie die Video- und die Handyüberwachung. Zudem wird ein Überblick über den Stand der Gesetzgebungsverfahren in den anderen Bundesländern gegeben werden.

 
 
Das neue Versammlungsgesetz in Niedersachsen
 

Informationsveranstaltung des DGB - Region Südniedersachsen-Harz

 
 

Termin: Mittwoch, 04. Mai.2011, 18.00 Uhr – 20.00 Uhr in Göttingen

DGB-Veranstaltungsraum,

Weender Landstraße 6, 5. Stock,

37073 Göttingen

 

Wie organisiere ich Kundgebungen und Streiks nach dem neuen Versammlungsrecht?

Seit dem 01. Februar 2011 gilt für Niedersachsen ein neues Versammlungsgesetz.

Für die Veranstalter von Kundgebungen und Demonstrationen und betrieblichen Aktionen auf der Straße kann das praktische Folgen haben. Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Wird es neue Auflagen geben? Welche Risiken geht man als Anmelder ein.

Wir wollen über das neue Versammlungsgesetz informieren sowie Tipps und Hinweise für die Praxis geben.


Einführung:             Lothar Hanisch, DGB-Regionsvorsitzender
Referent:                  Rechtsanwalt Johannes Hentschel, Göttingen

Johannes Hentschel hat als Anwalt schon viele versammlungsrechtliche Auseinander­setzungen begleitet. Er kennt die Gesetzeslage und die Versammlungspraxis und hat sich schon frühzeitig mit dem neuen niedersächsischen Versammlungsgesetz auseinander­gesetzt.

 
 
Versammlungsgesetz Niedersachsen - neu!
Informationsveranstaltung
 
 

Termin: Mittwoch, 11. April 2011,18.00 Uhr – 20.00 Uhr in Hannover

ver.di Höfe Hannover

(Veranstaltungszentrum Rotation, Goseriede 10,

30159 Hannover)
 
 

Veranstalter:           ver.di Bildungswerk Hannover

Einführung:             Sebastian Wertmüller, ver.di Südost-Niedersachsen

Referent:                  Rechtsanwalt Johannes Hentschel, Rechtsanwalt aus Göttingen

Seit dem 01. Februar 2011 gilt für Niedersachsen ein neues Versammlungsgesetz.
Für die Veranstalter von Kundgebungen und Demonstrationen und betrieblichen Aktionen auf der Straße kann das praktische Folgen haben.

 

Was ist bei der Anmeldung zu beachten?

Wird es neue Auflagen geben?

Welche Risiken geht man als Anmelder ein?

 

In einer Informationsveranstaltung wollen wir über das neue Versammlungsgesetz informieren und Tipps und Hinweise für die Praxis geben.

Johannes Hentschel hat als Rechtsanwalt schon viele versammlungsrechtliche Auseinandersetzungen begleitet. Er kennt die Gesetzeslage und die Versammlungspraxis und hat sich schon frühzeitig mit dem neuen niedersächsischen Versammlungsgesetz auseinandergesetzt. Sebastian Wertmüller hat als DGB-Vorsitzender eine Vielzahl von Kundgebungen und Versammlungen angemeldet und verantwortet und ist daher ein guter Kenner von Theorie und Praxis.

 
 
Fachtagung Demokratie und Versammlungsrecht
 

Termin: Freitag, 04. Februar 2011, 15.30 - 20.00 Uhr in Hustedt

im Bildungszentrum Hustedt
 
 

Veranstalter:           Bildungszentrum Heimvolkshochschule Hustedt e.V. in

                                  Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB),

                                   Region Nord-Ost-Niedersachsen

Referenten:             Jürgen Dietze, Vorsitzender Richter am VG Lüneburg i.R.

                        Johannes Hentschel, Rechtsanwalt u. Experte zum Versammlungsrecht

 
 
Das neue Versammlungsrecht in Niedersachsen
 

Vortragsveranstaltung

 

Termin: Donnerstag, 16.12.2010, 19.00 Uhr in Hameln

  "Sumpfblume" (Kleiner Veranstaltungssaal)

Hameln
 
 

Veranstalter:           Arbeit und Leben in Kooperation mit Antifa Hameln-Pyrmont

Referent:                  Rechtsanwalt Johannes Hentschel

Am 1. Februar 2011 wird das neue Niedersächsische Versammlungsrecht in Kraft treten. Es ersetzt für das Bundesland Niedersachsen das Bundesversammlungsgesetz von 1953.

Der Referent Johannes Hentschel (Rechtsanwalt aus Göttingen) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und beschäftigt sich mit der Frage, welche Auswirkungen das Gesetz voraussichtlich auf die Demonstrationspraxis haben wird.

 
 

Das Versammlungsrecht als Instrument demokratischer Auseinandersetzung mit neonazistischen Aufmärschen

 

Termin: Freitag, 05. November 2010, 13.30 Uhr – 19.30 Uhr in Magdeburg

Eine Welt Haus Schellingstraße 3/4,

Magdeburg

 

Im Rahmen der Veranstaltung "Hilfe! Die Nazis kommen - Versammlungsrechtliche und zivilgesellschaftliche Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus"

Referent:                  Rechtsanwalt Johannes Hentschel  (13.45 Uhr – 14.30 Uhr)

Veranstalter:           Miteinander e.V. / Arbeitsstelle Rechtsextremismus

 
 

Ordnerdienst - Versammlungsleitung - Anmeldung - Videoüberwachung - Bannmeile - Meldefristen - geschlossene Räume...

Termin: Montag, 07. Juni 2010, 18.00 Uhr in Hannover

DGB-Haus Hannover
Otto-Brenner-Straße 1
(DGB)

 
Diskussionsveranstaltung mit:            
 

Hans-Christian Biallas, MdL, innenpolitischer Sprecher der CDU im Landtag)

Johannes Hentschel, Rechtsanwalt

Jan-Christoph Oetjen, MdL, innenpolitischer Sprecher der FDP im Landtag

Sebastian Wertmüller

Veranstalter: DGB Region Niedersachsen-Mitte bildungswerk ver.di

 
 

Ein neues Versammlungsgesetz für Niedersachsen - Vereinfachung oder Grundrechtsdemontage?

 

Termin: Dienstag, 16.März 2010, 18.00 Uhr – 20.00 Uhr in Göttingen

ver.di Geschäftsstelle, Groner-Tor-Str. 32,
37073 Göttingen
 

Informations- und Diskussionsveranstaltung zu dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zum niedersächsischen Versammlungsgesetz.

Referenten:             Martina Dierßen, ver.di

                                   RA Johannes Hentschel, Göttingen

                                   Sebastian Wertmüller, DGB

           

Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung unter:  0551 – 47188 oder:

                                   goettingen@bw.verdi.de

 
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4. Strafrecht 

 „Opferanwalt – Was ist das?“

 

Donnerstag, 10.11.2011, 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr in Göttingen

Hiroshimaplatz 1 – 4, 1. Etage, Saal 118

37070 Göttingen

 

Referent:                  Rechtsanwalt Johannes Hentschel  (13.45 Uhr – 14.30 Uhr)

Veranstalter:           Arbeitskreis Göttinger Modell
 
 

Generalverdacht Terrorismus

 

Verfolgt, verdächtigt, eingeschüchtert - Zur Geschichte und Praxis des § 129 (a/b)

 
 
Termine: Mittwoch, 21. April 2010, 19:00 Uhr
ZHG 004 (Campus Uni Göttingen)
 
 

Veranstaltung mit Enno Brand (Verlag Die Werkstatt), Johannes Hentschel (Rechtsanwalt) und Joachim Lau (Rechtsanwalt)

 

Als Kampfmittel gegen die Arbeiter_innenbewegung wurde der § 129 im Jahr 1871 ins Reichsgesetz aufgenommen. Seine Funktion als wirkungsvolles Instrument gegen emanzipatorische politische und soziale Bewegungen hat der Paragraph auch in der Bundesrepublik behalten.
Hunderttausende Kommunist_innen und Gegner_innen der Remilitarisierung sahen sich schon seit Beginn der fünfziger Jahre mit entsprechenden Ermittlungsverfahren konfrontiert. Seit 1976 bildet vor allem die Verschärfung 129a („Bildung terroristischer Vereinigungen“) die Grundlage für zahlreiche Kriminalisierungs- und Ausschnüffelungsversuche von denen z.B. auch schon Atomkraftgegner_innen, Initiativen gegen Gentechnologie und Munitionstransporte oder die Autonome Antifa [M] betroffen waren. Im Jahr 2002 wurde das Strafgesetzbuch zusätzlich um den § 129b („kriminelle oder terroristische Vereinigung im Ausland“) erweitert. Die Diskussionsveranstaltung gibt einen tieferen Einblick in die Geschichte und den Inhalt dieser „Gesinnungsparagraphen“.

Die beteiligten Rechtsanwälte berichte darüber hinaus von Verfahren, in denen sie Menschen verteidigt haben, die nach § 129 a verfolgt wurden.


Veranstaltet von der Basisgruppe Geschichte

Bereits mehrfach haben die Rechtsanwälte Hentschel und Lau diese Veranstaltung zum "Terrorismusparagrafen" 129 (a/b) StGB angeboten.

Die Diskussionsveranstaltung gibt einen tieferen Einblick in die Geschichte und den Inhalt der §§ 129, 129 a und 129 b StGB. Es wird u.a. von Verfahren berichtet, in denen die Referenten Menschen verteidigt haben, die nach § 129 a StGB verfolgt wurden.

 
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5. Mediation
 

"Einführung in die Familienmediation"

Geschlossenes Zwei-Tages-Seminar:

 
Termine:
 
Freitag + Samstag, 18./19. März 2011 in Hannover

Donnerstag + Freitag, 26./27. März 2010 in Hannover

 
 

Teil des Aufbaukurses Mediation des Mediationsstudios Schäffer (Anerkannte Gütestelle nach bayerischem Schlichtungsgesetz).

Anerkannte Mediationsausbildung nach den Standards des Bundesverband Mediation (BM).

 

Referent: Rechtsanwalt Johannes Hentschel, Göttingen

                 Mediator BM und Ausbilder für Mediation

 

Hinweis: Dieses Seminar ist nicht einzeln buchbar, sondern Teil der Mediationsausbildung des Mediationsstudios Schäffer in Retzbach bei Würzburg.

 

Auf Anfrage bietet der Referent Vortragsveranstaltungen sowie Seminare zu verschiedenen Themen im Bereich Mediation an.

 
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